Allgemeine Geschäftsbedingungen Personal- und Stellenvermittlung

§ 1 - Allgemeines

Die jobbec GmbH erbringt Ihre Vermittlungsdienstleistungen für Bewerber ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die jobbec GmbH ist im Besitz einer unbefristet gültigen Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung gemäß § 291 I Sozialgesetzbuch III und einer unbefristet geltenden Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern.

Als von jobbec vermittelt gelten jene Bewerber, die einen rechtskräftigen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen unterzeichnet haben.

Die jobbec überlassenen Unterlagen und Informationen zur Person (z.B. Bewerbungsunterlagen etc.) werden vertraulich behandelt und lediglich in Absprache mit dem Bewerber an Unternehmen weitergeleitet.

§ 2 - Honorar

Die Vergütung unseres Honorars wird ausschließlich vom Auftraggeber (Arbeitgeber) und/oder bei Vorhandensein eines gültigen Vermittlungsgutscheines von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit entrichtet.

§ 3 - Mitwirkungspflichten

(1) Der Bewerber trägt Sorge dafür, dass jobbec alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung der Vermittlung erforderlich sind und die der Wahrheit entsprechen.

Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass das Zurücksenden der Bewerbungsunterlagen seitens jobbec ausgeschlossen ist, es sei denn der Bewerbung liegt ein frankierter und adressierter Rückumschlag bei! Im Rahmen des Datenschutzes werden alle Unterlagen 6 Monate nach Abschluss der Vermittlungsaktivitäten vernichtet. Schriftlich eingegangene Bewerbungsmappen können - bis zu 6 Monate nach Abschluss der Vermittlungsaktivitäten bzw. auf Wunsch des Bewerbers - aus der jeweils zuständigen Niederlassung (jobbec-Standorte) abgeholt werden. Insofern sind wir sehr interessiert daran Bewerbungsunterlagen per Onlinebewerbung oder alternativ per E-Mail zu erhalten.

(2) Den Nutzern unseres Bewerbersystems ist es untersagt gesetzlich verbotene oder gegen die guten Sitten verstoßende Informationen oder Inhalte an jobbec zu übermitteln. Sollte jobbec Kenntnis von derartigen Informationen oder Inhalten erhalten, sind wir berechtigt diese unverzüglich zu ändern oder zu löschen.

§ 4 - Informationspflichten

(1) Der Bewerber ist verpflichtet, jobbec unverzüglich spätestens jedoch nach Vertragsabschluss zwischen dem Bewerber und dem Unternehmen mitzuteilen, wenn er sich für ein von jobbec vorgeschlagenes Unternehmen entschieden hat. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie die Höhe des Jahresbruttogehaltes.

(2) Hat sich ein von jobbec vorgeschlagenes Unternehmen direkt mit dem Bewerber in Verbindung gesetzt, so ist der zuständige Berater der jobbec GmbH darüber unverzüglich zu unterrichten.

(3) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach §4 vereinbaren jobbec und der Bewerber eine von dem Bewerber zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe des jobbec entstandenen Schadens.

§ 5 - Haftung

jobbec übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit des Stellenangebotes des Unternehmens.

jobbec haftet für die Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und /oder Gesetz nur, falls jobbec oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragsrechtliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der jobbec GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

§ 6 - Sonstige Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der zwischen jobbec und dem Bewerber getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich der Anwendbarkeit des deutschen Rechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg / Oldbg.

Oldenburg im Dezember 2015

jobbec GmbH
Personaldienstleistungen
Blumenstraße 1
26121 Oldenburg